Wir wählen im vereinfachten einstufigen Verfahren (48 Pers.).
Den Wahltermin haben wir festgelegt auf den 01.03. Das heißt ja, bis 3 Tage vorher kann eine "nachträgliche schriftliche Stimmabgabe" beantragt werden. Unter dieser Berücksichtigung haben wir den Termin für Auszählung der Stimmen erst auf den 07.03. nachmittags gelegt. Jetzt sind wir unsicher...
Briefwähler wird es auf alle Fälle geben (Außendienst)! Hier haben wir als Frist für Rücksendung des Stimmzettels halt auch den 07.03. genannt. Sollte niemand die nachträgliche schrftl. Stimmabgabe beantragen und der letzte Briefwahl-Stimmzettel kommt z.B. am 02.03. zurück, können wir dann einfach am 02.03. schon die Stimmen auszählen? Oder wenn bis zum 01.03. alles zurück ist, können wir dann direkt nach der Wahlversammlung auszählen? Oder müssen wir trotzdem bis zum 07.03. warten, weil es so im Wahlausschreiben steht?
Haben wir mit dem 07.03.-Termin jetzt was falsch gemacht?