schönen tag!
unsere firmengruppe hat derzeit einen gemeinsamen kollektivvertrag - auf grund von diversen restrukturierungen und neugründungen ist es jedoch unumgänglich den einzelnen firmen den passenden "neuen" KV zu zuordnen. ist es prinzipiell möglich auch weiterhin einen gemeinsamen betriebsrat zu halten - auch wenn die einzelnen unternehmen einem anderen KV unterliegen?
Danke für die Hilfe!

Jutta