Hallo,
ich bin unerwartet zum Wahlvorstandsvorsitzenden bestellt worden und bin absoluter Neuling. Alle 3 bestellten Wahlvorstandsmitglieder haben keinerlei Vorkenntnisse und haben noch keinerlei Betriebsraterfahrung. Frage mich nun, ob meine Ernennung mit der von mir bekannt gemachten Aufstellung für die kommende Wahl zum Betriebsrat zu tun hat. Steht das Amt des Wahlvorstandsvorsitzenden mit der Wahl in den Betriebsrat in irgendeinem Widerspruch?
Zusatzinfo: Wir sind ein kleiner überschaubarer Betrieb mit ca. 35 Wahlberechtigten.