wir haben einer geplanten Neueinstellung nicht zugestimmt. Als Begründung haben wir in der Stellungnahme lediglich geschrieben:
"Der Einstellung von Frau XXX hat der Betriebsrat nicht zugestimmt, weil gegen § 99 Nr. 3 verstoßen wurde".
Mehr nicht. Jetzt machen wir uns Gedanken, ob das als Begründung ausreicht. Hätten wir die Begründung ausführlicher gestalten müssen??? So kann sich vieles dahinter verbirgen.
Gruß,
Jonathan