Erstellt am 11.01.2006 um 23:51 Uhr von otto
Guten Abend Annette!
Es tut mir sehr leid, aber wie sollen wir im Forum Ihre ganz speziellen Fragen beantworten, wenn wir nicht einmal wissen,
- Branche
- Tarifvertrag ja/nein
- Inhalt des Tarifvertrags
- bisherige betriebliche Praxis usw.
- Zusatzurlaub: Warum? Auf welcher rechtlichen Grundlage? usw. usw.
- Was bedeutet 110 Std. = 1 Tag
Erstellt am 12.01.2006 um 08:28 Uhr von Mona
Guten Morgen, Annette,
ich denke, Du arbeitest in einem KH. Nach dem neuen TVöD, wenn Euer AG an ihn gebunden ist: Der Anspruch auf den Zusatzurlaub, der im Jahr 2005 entstanden ist, entfällt eigentlich, da nun für das Jahr 2006 der Zusatzurlaub im Vornherein berechnet wird und im laufenden Jahr genommen werden muß. Ein MA käme daher in diesem Jahr auf doppelt so viel Zusatzurlaub, so daß dies die Höchstgrenze der gesamten Urlaubsgewährung übersteigt. Dies ist im § 27 TVöD verankert.
Noch einen schönen Tag und viel Spaß bei der Arbeit Mona
Erstellt am 14.01.2006 um 01:55 Uhr von Annette
Liebe Mona!
Herzlichen Dank für Deine Antwort. Du hast uns bestätigt, was wir so auch aus dem TVöD/kr herausgelesen haben. Aber unsere Leitung ist anderer Meinung. Es wäre schön zu wissen, in welchen KH diese Regelung angewendet wird.
Viele Grüße von Annette