Erstellt am 10.01.2006 um 13:19 Uhr von otto
Hallo Steffi,
schwieriges Problem, weil solche Unternehmerentscheidungen grundsätzlich nicht der Mitbestimmung unterliegen. In Betracht könnten (!) kommen:
- Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) und/oder
- Betriebsübergang (§ 613a BGB).
Dazu sind aber noch mehr Informationen erforderlich:
- Wie groß ist der Betrieb insgesamt?
- Was haben die Mitarbeiter in der Abteilung bisher gemacht?
- Bei betriebsbedingten Kündigungen: Wie sieht es mit der Sozialauswahl aus.
Rufen Sie doch bei der W.A.F. (Herr Britting) an. Vielleicht kann der Ihnen kurzfristig einen seiner Betriebsratgeber vorbeischicken.
Gruß otto
Erstellt am 10.01.2006 um 19:05 Uhr von Maggy
Aber bei Sozialauswahl werden doch nur die Mitarbeiter der Abteilung betrachtet und nicht die des ganzen Betriebes, richtig?
Im vorliegenden Fall sollen doch alle MA der Abteilung gekündigt werden, soweit ich das verstanden habe.
Erstellt am 10.01.2006 um 20:00 Uhr von Steffi
es sollen die MA der betroffenen Abtl. gekündigt werden und das sind 3 Stück!!!!