Erstellt am 10.01.2006 um 09:48 Uhr von Homeland25
Stützunterschriften können erst auf einer fertigen Vorschlagsliste geleistet werden. Am besten die Liste nochmal neu schreiben - mit allen Kandidaten und dann die Unterschriften der "Unterstützer" einholen. Alles andere ist gefährlich und evtl. anfechtbar...
Erstellt am 10.01.2006 um 16:58 Uhr von Fayence
Hallo Homeland25,
kleine Korrektur.
Werden auf einer Vorschlagsliste, für die bereits Stützunterschriften geleistet wurden, Kandidaten hinzugefügt oder gestrichen, ist die Wahl anfechtbar.
Erstellt am 11.01.2006 um 07:12 Uhr von Rattle
hallo,
alles klar werde dann eine neue liste erstellen.
danke für eure tipps.
mfg
Erstellt am 14.01.2006 um 17:53 Uhr von Fayence
Hallo BW,
man kann sicherlich eine Liste auslegen, auf der AN ihre Kandidatur für den BR schriftlich bestätigen können. Aber auch bei einer solchen Vorgehensweise muss die Liste so rechtzeitig geschlossen werden, dass noch rechtsgültig Stützunterschriften gesammelt werden können und der Wahlvorschlag fristgerecht beim WV eingereicht werden kann.
Grundsätzlich gilt, dass die Stützunterschriften für eine Liste und nicht für einzelne Kandidaten auf einer Liste abgegeben werden.