Bin relativ neu im BR und soll einem Mitarbeiter Folgendes beantworten: Wenn jemand der im Urlaub war durch höhere Gewalt (Schneesturm) nicht pünktlich zurückfliegen kann und dadurch seine Arbeit erst einen halben Tag später wieder antreten kann, ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen halben Tag "zu spät" dem Arbeitnehmer vom Urlaub oder Überstunden abzuziehen, oder hat der AN Anspruch auf Kulanz, da er ja nichts dafür konnte, dass er zu spät kam? Wo finde ich dazu Regelungen, wenn es welche gibt? Danke.