Erstellt am 03.01.2006 um 10:56 Uhr von Paula
Hallo Homeland25,
der AG kann doch auch nicht dafür, dass seim MA verreist ist. Eine Reise betrifft nicht das Arbeitsverhältnis. Das ist eine Privatangelegenheit und insofern auch vom AN zu verantworten.
Erstellt am 03.01.2006 um 11:16 Uhr von Frank B.
In unserem MTV ist bei höherer Gewalt max. 1 Tag zu bezahlen, was hier auch zutreffen würde. Also mal nachschauen.
Ansonsten gilt das BGB.
Erstellt am 03.01.2006 um 12:35 Uhr von viktor
In der Tat gibt es zahlreiche Tarifverträge, die bei höhere Gewalt einen Freistellungsanspruch auslösen. Zu beachten wäre aber, das starker Schneefall im Winter keine höhere Gerwalt sondern der Normalfall sind, die der Arbeitnehmer mit einplanen muss. (Was anderes wäre der Schneesturm im Juli)