Erstellt am 23.12.2005 um 11:38 Uhr von viktor
Grundsätzlich kann BR-Arbeit nicht abgemahnt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten muss der im BetrVG vorgesehene Weg gegangen werden.
Die Abmeldung von der Arbeit für BR-Tätigkeit kann aus meiner Sicht abgemahnt werden. Hier sind natürlich die im Betrieb üblichen Wege zu beachten. Ihr habt die Reise angemeldet und der AG hat die Stunden gut geschrieben, also zur Kenntnis genommen und "genehmigt". Eine weitere Abmeldung ist aus meiner Sicht nicht notwenig (es sei denn, es ist bei Euch z.B. bei Dienstreisen ein anderes Abmeldeverfahren üblich).
Für Abmahnungen gibt es keine Frist. Ich würde mich da nicht weiter verrückt machen und den Anlass dazu zu nutzen, mit dem AG abzusprechen, wie die Abmeldung zur BR-Arbeit am Besten gehandhabt wird.
Erstellt am 28.12.2005 um 13:21 Uhr von BR Mitte
Hallo
keine Panik, ich hab schon 7 Abmahnungen teilweise wegen BR Arbeit, hm egal!
Also lese mal BertvG vom Bund Verlag Seite 222 Rand Nr. 7
Nimmt ein nicht Freigestelltes BR Mitgl. jedoch BR Tätigkeit wahr, die es für erforderlich halten konnte,kommt eine Abmahnung durch den AG wegen der damit verbundene Versäumung von Arbeitszeit nicht in Betracht.
Also wenn BR Tätigkeit wahrnimmst kannst du keine Abmahnung erhalten, kannst schon aber der AG muss sie entfernen! Notfals Beschluss fassen das die ABM entfernt werden und bei Gericht einklagen.
Gruss BR Mitte
Erstellt am 29.12.2005 um 21:24 Uhr von Adam
Wir haben natürlich unseren Wiederspruch geschrieben und einen Termin bei Verdi gemacht .Wie nicht anders zu erwarten hat der Arbeitgeber es nicht eingesehen die Abmahnungen zu entfernen .
Das ganze landet nun also vor Gericht .
Was mich wirklich ärgert ist , das behauptet wird , wir hätten uns ohne jegliche Abmeldung aus dem Haus entfernt .
Wir haben den AG vorher 2 mal schriftlich informiert , waren vor Seminarantritt sogar noch bei ihm im Büro ( unter Zeugen)und er hat uns am nächsten Tag anstandslos die Stunden gutgeschrieben .
Dann 3 Wochen später Abmahnungen zu formulieren und sich an nichts erinnern können ist schon sehr dreist .
Erstellt am 29.06.2006 um 15:43 Uhr von taigahilli
Hallo Adam,
was ist denn aus Eurer Klage geworden?
Der Anwalt, der unser Seminar geleitet hat, war der Meinung, dass es grundsätzlich keinen Sinn macht, gegen eine Abmahnung zu klagen. Was hast Du letztendlich davon? Falls es später wirklich zu einer Kündigung kommen sollte, kann bei dem Verfahren immer noch festgestellt werden, dass die Abmahnung unwirksam war.
Erstellt am 29.06.2006 um 19:32 Uhr von Stinker
@taigahill
um den AG zu zeigen wo der Hammer hängt, das man sich als BR zu wehren weis und kundzutun das der AG sich lieber die Zeit und Mühe sparen sollte (denn die Kosten für den Anwalt, den Prozeß usw. trägt er).
Erstellt am 18.07.2006 um 11:32 Uhr von Adam
Um es zu beantworten :)
Wir haben nicht geklagt da die wahrscheinlichkeit , das wir alle 3 in den nächsten 12 Monaten wieder zu dritt auf ein Seminar fahren eher unwahrscheinlich ist .Der AG hätte sich diese Abmahnungen sparen können und so haben wir uns auch eine Klage gespart .Die Abmahnungen haben dem Betriebsfrieden aber sicher nicht gut getan und uns mitunter zur Wiederwahl verholfen .
Denn schlecht ist es nicht wenn die Mitarbeiter sehen das der BR zu unrecht provoziert wird :)Wir sehen das ganz entspannt und haben uns sicher schon auf unsere Art und Weise für die Abmahnungen bedankt .