Hallo Zusammen,

als Listenvertreter unserer Vorschlagsliste habe ich heute vom Wahlvorstand (der ausschließlich aus BR-Mitgliedern besteht und gegen unsere Liste ist) folgende Mitteilung bekommen.

Die Vorschlagsliste ist ungültig, da Vorschlagsliste und Stützunterschriften nicht "aneinandergetackert" waren. Das war aus der WO auch nicht zu erlesen und ein Leitfaden für Wahlvorstände war mir nicht bekannt. Aber sei es drum ... ich akzeptiere das .... ABER ... ist es denn nicht so, dass sich die Vorschlagsliste selbst durch die Unterschriften stützt ??? 10 Stützunterschriften waren nötig und 11 Bewerber stehen incl. Unterschrift auf der Vorschlagsliste. Ich könnte es noch einsehen, das die Vorschlagsliste wegen nicht antackerns der zusätzlichen Stützunterschriften abgewiesen wird, wenn auf der V-Liste selbst weniger Bewerber stehen, als Stützunterschriften nötig sind .... aber so akzeptiere ich das nicht.

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar :o)


Schönen Gruß

Marina