Erstellt am 22.12.2005 um 14:53 Uhr von viktor
Nun ja - eher ein unübliches Vorgehen. Da ja kein Fragebogen oder der Gleichen verwendet wird, zieht auch nicht § 94 BetrVG.
Ich würde den AG aber auf die §§92 und 92a BetrVG hínweisen und die darin enthaltende Pflicht des AG zur Information und Beratung über die Personalplanung inclusive Maßnahmen der Berufsbildung und dem Vorschlagsrecht des BR. Daraus ergibt sich, dass der AG in der von Dir angesprochenen Maßnahme eng zusammen arbeiten muß und Euch aus meiner Sicht auch über die Inhalte der Mitarbeiterschreiben informieren muss (damit Ihr überhaupt Vorschläge erarbeiten könnt).
Erstellt am 22.12.2005 um 18:31 Uhr von Detlef
Nicht immer gleich ins BetrVG gucken. Man muss nicht immer sofort etwas schlechtes vermuten. Es handelt sich um eine Meinungserfassung. Kann doch jeder mal aufrufen wohin er in den nächsten Jahren will. >Personalplanung, Personalförderung, Personalentwicklung< Ist doch OK.
Erstellt am 22.12.2005 um 21:02 Uhr von H. Braun
Danke erstmal für die Antwort. Nicht gleich etwas schlechtes vermuten würde ich auch gerne, aber die Erfahrung mit den Herren aus unserer Führungsetage lehrt, dass es meist besser ist, erstmal das Schlechteste anzunehmen. Hinterher kommts dann sowieso noch dicker - leider.
Nundenn ich werde mir also den 92er des BetrVG mal genauer ansehen und dann sehen wir weiter.
H. Braun