Erstellt am 20.12.2005 um 20:38 Uhr von otto
Hallo maddin!
Ich verstehe Ihr Problem, aber mit juristischen Mitteln kann man da wohl wenig machen. Wissentliche Falschaussagen sind allenfalls bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht strafbar. Ich stelle mir nur die Frage: Wenn viele so empört sind über den jetzigen BR, warum finden sich keine Kanidaten/innen für einen neuen? So viel Zivilcourage muss schon sein, wenn man die Verhältnisse verbessern will.
Gruß otto
Erstellt am 20.12.2005 um 20:56 Uhr von maddin
Hallo Otto!
Danke für Deine Antwort.
Die Falschaussage wurde dem Richter vorgelegt, in der Hoffnung, dass dann die Kündigung gültig sei.
> zum Betriebsrat: ca. 30 Mitarbeiter, davon 10 im Innendienst, der Rest im Aussendienst. Die meisten sagen: ich würd ja schon, aber ich kann doch nicht gegen den Chef arbeiten, oder: ich hab ja nur noch 2 Jahre, das halt ich dann eben aus.... oder: ich bin ja den Tag draussen, da kann ich nicht viel ausrichten... - leider alle ein wenig phlegmatisch....
Gruß
Erstellt am 20.12.2005 um 21:42 Uhr von Ramses II
maddin,
jetzt denken wir doch mal gemeinsam nach...
Das BRM bezeugt dass er vor der Übergabe eine unterschriebene Kündigung gesehen hat.
Das lässt vermuten dass dieses BRM ein anderes Schreiben gesehen hat als das das übergeben wurde. Das kann passieren, ist aber für den Prozess unerheblich.
Möglicherweise erinnert sich dieses BRM jetzt auch noch daran dass er bei der Übergabe dabei war und eine unterschriebene Kündigung übergeben wurde.
Dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten:
Der AG verwendet das ungewöhnliche Format 21 * 39,6 cm welches durch abtrennen der letzten 10 cm die nur die Unterschrift enthalten vom AN auf das übliche Format DinA4 gekürzt wurden. Hier wird der AG zuallererst einmal glaubhaft machen müssen dass er Kündigungen üblicherweise auf diesem unüblichen Format versendet.
Zweite Möglichkeit wäre dass der AN eine Kopie mit abgedeckter Unterschrift angefertigt hat und nun behauptet dass es sich hierbei um das Original handelt. Da wir uns damit im bereich der Urkundenfälschung bewegen werden hier möglicherweise kriminaltechnische Untersuchungen zum Einsatz kommen die den Sachberhalt letztendlich aufklären-
Ansonsten: Ich gehe recht in der Vermutung dass Du einer der "Drei" bist?
Erstellt am 20.12.2005 um 21:53 Uhr von maddin
RamsesII,
nein, ich bin "X".
Das BRM war dabei...
Die K. ist nicht unterschrieben, sonst hätte der AG bei der Verhandlung doch eine unterschrieben vorweisen können. Als er vom Richter auf die fehlende Schriftform hingewiesen wurde, fiel er aus allen Wolken, stellte fest, daß in seinen Unterlagen auch die Unterschrift fehlte und versuchte sich mit allen möglichen Ausreden zu winden...
Erstellt am 20.12.2005 um 22:12 Uhr von Ramses II
maddin,
ich wunderte mich halt über diese Aussage "Das schlimmste ist, dass alle über den jetzigen Betriebsrat meckern und schimpfen, sich aber für die Neuwahlen im Frühjahr keiner von den Mitarbeitern zur Verfügung stellen will ( ausser die 3 - die es jetzt schon sind)." und "- leider alle ein wenig phlegmatisch -" Da hatte ich erwartet dass Du wenigstens schon die Konsequenzen gezogen hast umd im BR vertreten bist...
Ansonsten klingt mir Deine Schilderung so als ob sich dieses BRM bereits in eine Situation hineinmanövriert hätte die ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage erwarten lässt.
Erstellt am 20.12.2005 um 22:31 Uhr von maddin
Hallo Ramses II!
ich hatte mich bei den letzten Wahlen aufstellen lassen, wurde auch als Ersatz gewählt - kam aber nie zu irgendeiner BR-Tätigkeit - die 3 wussten es immer zu verhindern. Da ich zwar freigestellt aber noch immer angestellt bin, werde ich abwarten, bis das Urteil rechtskräftig ist und dann was gegen Ihn unternehmen. Sollte ich evtl. auch die Gewerkschaft einschalten?
Erstellt am 27.12.2005 um 10:33 Uhr von Detlef
Ganz Kurz: Die Kündigung ist nichtig mangels Formfehler
"keine Unterschrift". Frage: Wurde der BR zur ao-Kündigung überhaupt angehört?
Erstellt am 27.12.2005 um 12:59 Uhr von maddin
Servus Detlef!
angeblich schon.... aber bei den Dreien würde mich nichts wundern... es gab die letzten 2 Jahre nicht mal eine Betriebsversammlung.
Ausserdem stimmen sie jeder Kündigung zu (4 Monate vor mir wurde mein Lebensgefährte - 50J. alt und seit über 11 Jahren in der Firma / Aussendienst - wg. Führerscheinverlust auch fristlos gekündigt - Verfahren läuft noch - 2.Instanz) und uns beide wollten sie ja schon lang loswerden -