Erstellt am 20.12.2005 um 16:45 Uhr von Konrad
Hallo Josef,
der Betriebsrat hat ein Informationsrecht, diese euch rechtlich zustehende Informationen könnt ihr
an die für euch zuständige Gewerkschaft ohne Rücksprache weiterleiten. Der Bogen dient der Info zur betrieblichen Betreuung. Gruß Konrad
Erstellt am 21.12.2005 um 09:06 Uhr von Z.Ickig
"der Betriebsrat hat ein Informationsrecht, diese euch rechtlich zustehende Informationen könnt ihr
an die für euch zuständige Gewerkschaft ohne Rücksprache weiterleiten"
Bist du dir da ganz sicher?
Möglicherweise hat zwar der BR ein Informationsrecht; darum geht es aber hier nicht. Es geht um Weitergabe betriebsbezogener Daten an eine Gewerkschaft. Da der Arbeitgeber aber nicht tarifgebunden ist, besteht zwischen ihm und der Gewerkschaft keinerlei Rechtsbeziehung. Daher scheidet wohl auch das Anliegen einer "betrieblichen Betreuung" von vorne herein aus, denn durch die Nichtgebundenheit bringt der Arbeitgeber ja deutlich zum Ausdruck, dass er kein "Betreuungsinteresse" hat.
Der Arbeitgeber könnte daher völlig zu Recht etwa dagegen haben.
Der BR sollte, um auf der sicheren Seite zu sein, hier eine genauere Rechtsauskunft einholen, die sich ggf. auf einschlägige Rechtssprechung stützt.
Erstellt am 27.12.2005 um 10:42 Uhr von Paula
Moin Kollegen,
man kann so einen Erfassungsbogen auch ausserhalb des Betriebes ausfüllen und anonym an die Gewerkschaft weizterleiten.