Erstellt am 20.12.2005 um 16:20 Uhr von Fayence
Hallo Pappel,
der Wahlvorstand hat dafür zu sorgen, das bis zum Ablauf der Frist Wahlvorschläge eingereicht werden können. Ebenfalls muss er den fristgerechten Eingang mit Nennung von Datum und Uhrzeit direkt bestätigen.
In Eurem Fall kann diese Unterlassung eine Wahlanfechtung rechtfertigen. Wichtig sind vor allem Zeugen, die diesen "Tatbestand" bestätigen können.
Davon abgesehen, welche Frist war denn bei Euch gesetzt?
Erstellt am 20.12.2005 um 17:57 Uhr von Pappel
Hallo Fayence ....
danke für Deine Antwort. Die Frist ist noch nicht abgelaufen. 2 Tage sind noch Zeit. Würde der Wahlvorstand nicht aus den Mitgliedern des jetzigen BR bestehen, hätte ich die Frage erst gar nicht gestellt. Leider sind diese Kollegen jedoch so link, dass ich auch diese Möglichkeit in Betracht ziehe. Seltsam ist nämlich, dass für Übermorgen eine BR-Sitzung ansteht .... und die fällt in genau diesen Zeitraum. Was also ist, wenn um 16Uhr alle noch in der Sitzung sind? Die Frist läuft nämlich dannn ab.
Schönen Gruß
Pappel
Erstellt am 20.12.2005 um 19:12 Uhr von Fayence
Hätte ich gewusst, dass Du das "Was Wäre Wenn" Spiel spielen möchtest, hätte ich mir bereits die erste Antwort erspart.
Erstellt am 20.12.2005 um 20:12 Uhr von Pappel
Verstehe ich nicht ganz .... Ich sagte, das übermorgen die BR-Sitzung genau in den Zeitraum fällt, indem Abgabetermin für Vorschlagslisten ist. Da alle Wahlvorstände dann an der BR-Sitzung teilnehmen, nehme ich kaum an, das ich unter der angegebenen Adresse unsere Liste abgeben kann. Und dann ?
Erstellt am 20.12.2005 um 20:42 Uhr von otto
Dann gilt die erste Antwort von Fayence!
Erstellt am 20.12.2005 um 21:44 Uhr von Ramses II
Du weisst doch wo die Sitzung ist?!
Dann gehst Du dorthin, klopfst an die Tür, öfnnest diese nachdem Du "Herein" gehört hast und fragst wo und wie Du die Liste abgeben kannst.
Mal so ganz nebenbei: Ich dachte im Kindergarten könne nur ein Personalrat gewählt werden und kein BR...
Erstellt am 12.01.2006 um 15:50 Uhr von Ingrid.E.
Hallo, handelt es sich hier um eine a.o. Wahl? Die regelmäßigen BR-Wahlen findem im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai statt ... (BetrVG § 13). Im Fristenberechner für die BR-Wahl kann man leicht ablesen, dass erst 4 Wochen vor dem Wahltag das Ende für die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge ist (z.B. Wahltag 15.3. - Ende der Einreichungsfrist = 14.3.).