Erstellt am 18.12.2005 um 20:42 Uhr von Fayence
Hallo epie,
tut mir leid, aber ich kann Deine Fragestellung absolut nicht nachvollziehen.
Eine Warnweste trägt doch zweifelsfrei dazu bei, besser gesehen zu werden und ist somit ein sinnvoller Beitrag zum Arbeitsschutz.
Eine solche Anweisung würde ich auch als Betriebsrat voll und ganz unterstützen. Ob es eine Rechtsvorschrift dazu gibt, weiß ich allerdings nicht.
Erstellt am 18.12.2005 um 22:26 Uhr von Akira
Hallo epie
Betriebsanweisungen sind immer schriftlich.
Besteht eine solche, ist dieser auch folge zu leisten.
Allso Weste an, auch wenn es den Herrn nicht so in den Kram passt. Die Weste gehört zur PSA (Persönliche Schutzausrüstung) wird die von eurem
Chef oder wer auch immer bei euch das sagen hat gestellt seit Ihr zum tragen verplichtet lt. § 15 ArbSchG. entnehme deinem Schreiben das es sich um Baustellen handelt dort tragt ihr doch auch Helm Schuhe usw.Da kommt es auf eine Weste wohl nicht an oder zwickt die?
Das tragen der Weste ist auch durch §35,Abs. 6 Strassenverkehrsordnung für Personen.die bei dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Strassen oder der Müllabfuhr eingesetzt werden oder die dort Arbeiten beaufsichtigen. vorgeschrieben.
Gruss Akira