Guten Tag zusammen!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe im April 2004 aufgrund meiner Tätigkeit als Betriebsrat einen Forbildungslehrgang besucht, überigens bei der WAF. Inhalt und Thema war das Betriebsverfassungsgesetz.
Nun ist es in unserem Unternehmen so üblich, vor Beginn eines Lehrganges (egal welcher Art) einen so genannten Fortbildungsvertrag abzuschliessen. Dieser Vertrag besagt unter anderem, daß bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen innnerhalb von 3 Jahren nach der Forbildung, ein Teil der Fortbildungskosten zurückgezahlt werden müssen.
Ich habe nun meinen Arbeitsvertrag zum 31.12.2005 gekündigt und heute kam die Dame aus der Personalabteilung mit diesem Vertrag zu mir. Sie meinte, sie würde mir den anteiligen Betrag dann von meinem Dezember-Gehalt abziehen.
Ist dieses überhaupt zulässig?? Gibt es dort eine rechtliche Grundlage? Fakt ist, daß ich diesen Vertrag damals unterschrieben habe. Bitte um Eure Meinungen!
Danke!!