Erstellt am 14.12.2005 um 16:30 Uhr von egni
Der Vorsitzende des Wahlvorstands beruft die konstituierende Sitzung ein und leitet diese, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat. Danach verlässt der Wahlvorstandsvorsitzende die Stizung.
Erstellt am 14.12.2005 um 16:31 Uhr von egni
ist geregelt in § 29 BetrVG, hatte ich vorher vergessen...
Erstellt am 15.12.2005 um 07:46 Uhr von Glen
Denn kannte ich schon, DANKE trotzdem,aber dort wird nicht geregelt wer anwesend sein darf, sondern nur wer sie leitet!
Erstellt am 20.12.2005 um 11:26 Uhr von Hotte
BetrVG Däubler/Kittner/Klebe mit Kommentar für die Praxis: § 29 BetrVG Randnummer 10: An der konstituierenden Sitzung sind nur der Vorsitzende des WV und nicht dessen überige Mitglieder teilnahmeberechtigt. Im Verhiderungsfall des WV- Vorsitzenden leitet sein Stellvertreter oder ein anderes WV- Mitglied die Sitzung.