Hallo!
Ich habe seit geraumer Zeit eine Diskusion mit unserem Geschäftsführer
zum Thema betriebliche Notwendigkeit im §30 BtrVG.
Er ist der Meinung dass sie von mir bei der Ansetzung der Betriebsratssitzung
nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Im konkreten Fall handelte es sich um eine BR-Sitzung die nicht am gewohnten Tag lag.
Dies habe ich Ihm aber eine Woche vorher schriftlich angekündigt.
Frage:Kennt einer Gerichtsurteile die sich mit der betrieblichen Notwendigkeit
befassen?