Erstellt am 12.12.2005 um 14:10 Uhr von viktor
Du teilst Deinem Chef mit, das die Zeit nicht ausreicht und daher Teile der (eigentlichen) Arbeit liegen bleiben werden. Du bittest ihn um Abhilfe.
Erstellt am 12.12.2005 um 14:37 Uhr von Helga
Den Chef stört das Liegenbleiben der eigentlichen Arbeit nicht.
Erstellt am 12.12.2005 um 15:19 Uhr von viktor
Na also - dann liegen lassen, dann fällt auch keine Mehrarbeit an. Derr Chef und nicht Du trägst die Verantwortung.
Es ist zu bedenken, dass BR-Tätigkeit schon vom BetrVG während (und nicht zusätzlich) der normalen Arbeitszeit stattfindet. Da gibt es im § 37 BetrVG auch Ausnahmen, die aber zunächst von Freizeitausgleich ausgehen - was ja das Problem nicht löst, da ja die Zeit immer wieder fehlt.
Wie sieht es denn aus? Will der Chef nicht zahlen nach dem Motto "Sie können die Arbeit ja liegen lassen" - oder welches Problem ist der Hintergrund der Frage.
Erstellt am 12.12.2005 um 15:32 Uhr von Ramses II
Helga möchte gerne mehr Geld verdienen als ihr vertraglich zusteht!
Erstellt am 12.12.2005 um 20:23 Uhr von Kölner
Ist ja auch gut vereinbar mit dem BetrVG, dass eine Besserstellung bei einem BR-Mandat vorsieht.
Erstellt am 16.12.2005 um 18:24 Uhr von helga
Ja, die Helga möchte gerne Geld !
Köllner, welche Möglichkeiten hält denn das BetrVG bereit ?
Ist es eine Lösung diese Mehrarbeit in Form von kollektiver BR-Arbeit zu betreiben ? Welche Ansprüche entstünden mir dann ?
Erstellt am 16.12.2005 um 20:31 Uhr von Kölner
Ich denke, dass man über ca. 10-15% mehr Lohn gemäß § 139 BetrVG verhandeln können sollte...