Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir (Teilbetriebsrat) haben zur Zeit noch einen Interessenausgleich, der Ende nächsten Jahres abläuft. Im Gesamtbetrieb existieren zwei Betriebsordnungen. Wir brauchen dringend einen guten Rechtsbeistand (Fachanwalt), bei der Klärung der Frage, wie geht es nach dem Interessenausgleich weiter: in welche BO werden wir eingegliedert oder haben wir generell keinen Anspruch darauf und müßten mit dem Arbeitgeber was Neues abschließen? Könnt Ihr uns bitte einen guten Fachanwalt empfehlen, der sich mit dieser Problematik auskennt?