Hallo,
unsere Service und Montagemitarbeiter bekommen für Ihre Anfahrtem zum Kunden nicht die Fahrtzeit bezahlt. Es gibt bei uns eine sog. Zonernregelung die sich nach der Entfernung des Kunden von der Firma richtet.
In der Praxis sieht es so aus, dass man am Ende des Tages auf seiner Abrechnung 8,0 Stunden stehen hat + die Pauschale in euro für die Zone.
Das Problem sehe ich darin dass der Mitarbeiter aber in Wirklichkeit 10 oder mehr Stunden für die Firma unterwegs ist, da ja die Anfahrtszonen nicht als Stunden aufgeschrieben werden.(wie gesagt es gibt zwar einen Ausgleich aber der ist um einiges geringer im vgl zu den Stundensätzen der Mitarbeiter)
Ist diese Variante so zulässig,wo kann sich darüber genauer informieren