Hallo, ich benötige dringend die Beantwortung folgender Fragen :

Bei einem Sozialplan/Interessenausgleich im Sinne von §§ 111,112 BetrVG war nur der Betreibsratsvorsitzende anwesend und nur dieser hat für den Betreibsrat den Sozilaplan/Interessenausgleich unterschrieben. Es bestehen drei freigestllte BR-Mitgleider und mehrere nicht freigestellte BR-Mitglieder. Liegt ein Verstoß gegen § 33 BetrVG vor ? Ist auf die schriftliche Niederlegungspflicht gemäß § 77 Abs. 2 die vorschrift des § 34 BetrVG anwendbar ?