Hallo zusammen,
unser Brötchengeber möchte einem Ersatzmitglied ("Festlöhner") keinen Zeitausgleich für die Teilnahme an BR-Sitzungen mehr gewähren. Dies wird damit begründet, daß Mehrarbeit mit dem Gehalt bereits abgegolten wäre. Meines wissens ist aber diese Klausel im Arbeitsvertrag, wonach Überstunden in gewissen Umfang zu leisten und im Gehalt berücksichtigt sind, rechtlich bedenklich.
Wie kann ich argumentieren und den AG zur Einhaltung von §37(3) BetrVG bewegen?