Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Betrieb zieht Ende März 2006 von Köln nach Remscheid.
Das Gebäude in Remscheid ist im Besitz des Konzerns, das Gebäude in Köln ist angemietet.
Meine Frage, was steht dem Mitarbeiter als Nachteilausgleich für Mehrkilometer zu. Der Interessenausgleich ist fertig und auch bereits unterschrieben, nur mit den Inhalten des Sozialplanes können wir als Betriebsrat und der Personalchef (Deutschland) nicht einigen.