in unserem betrieb sollen die verträge der studentischen aushilfen die länger als 2 jahre (bis zu 6 jahre) schon für das unternehmen tätig sind geändert werden. soweit ich das überblicke, werden die verträge nur zum nachteil der studenten abgeändert; weihnachtsgeld fällt weg, kranken- und urlaubsgeld fällt weg sowie eine kürzung des des grundgehaltes um beinahe 2€.
ein problem ist, das die verträge, die die studenten haben,noch von 1999 sind. es gibt auch keine zusatzvereinbarungen.
im laufe der jahre hat sich auch deren gehalt erhöht. des weiteren beinhaltet der vertrag einen anhang, in dem ausdrücklich steht, das sich die arbeitsangebote nach anfall richten und das kein anspruch auf arbeitangebote besteht.
wir vom BR sollen nun stellung nehmen.
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Lohn und Gehalt
Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Lohngestaltung