Erstellt am 04.12.2005 um 18:39 Uhr von otto
Guten Abend Conny!
Das BetrVG regelt den Fall ganz eindeutig: Wenn der BR der geplanten Kündigung nicht innerhalb einer Woche widerspricht, wird unterstellt, dass er der Kündigung zugestimmt hat. Eine Pflicht zur Äußerung zu einem späteren Zeitpunkt besteht nicht.
Zum Kündigungsgrund: Was soll eigentlich ein Arbeitgeber tun, wenn eine Mitarbeiterin erklärt, in diesem Betrieb nicht mehr arbeiten zu wollen? Da bleibt doch nur die Kündigung, wenn die Arbeitnehmerin nicht von sich aus kündigt.
Gruß otto
Erstellt am 05.12.2005 um 11:44 Uhr von adlatus
Hallo Conny,
wer schweigt, stimmt zu.
Die Kollegin braucht professionelle psychische Hilfe und Betreuung, aber das kann nicht eure Aufgabe sein. Wenn die Kollegin äußert, nicht mehr für "den Laden" arbeiten zu wollen, bleibt nur der personenbedingeten Kündigung zuzustimmen, auch wenn man sich schlecht fühlt.
Erstellt am 05.12.2005 um 12:18 Uhr von Heike
Lieber Adlatus! Ein guter BR stimmt einer Kündigung NIE zu! Wenn der BR einer Kündigung nichts entgegenzusetzen hat, kann er wenigstens Bedenken anmelden, das ist das Mindeste! Die Kündigung bleibt ja dennoch bestehen. Der BR ist übrigens nicht verpflichtet, zu einer Kündigung schriftlich Stellung zu nehmen. Wenn der BR eine Frist verstreichen läßt, wird das später in einem eventuellen Kündigungsschutzprozess NICHT als Nachteil für die betroffene Kollegin ausgelegt!
Liebe Grüße von Heike
Erstellt am 05.12.2005 um 12:40 Uhr von Bernd
Heike,
warum stimmt ein GUTER BR einer Kündigung NIE zu?
Erstellt am 05.12.2005 um 14:08 Uhr von Heike
Lieber Bernd! Willst Du Dich der Häme des Arbeitgebers aussetzen, wenn er bei der nächsten Betriebsversammlung der Belegschaft oder bei Nachfragen von Kollegen schulterzuckend sagt, die Kündigung sei 100 %ig richtig gewesen - sogar der BR habe zugestimmt! In dem Fall von Conny finde ich, der BR sollte wenigstens Bedenken gegen die Kündigung äußern, wenn der BR bei einer Zustimmung "Bauchschmerzen" hat. Gruß Heike
Erstellt am 05.12.2005 um 14:24 Uhr von Bernd
Entscheidet das nicht derArbeitsrichter, ob eine Kündigung 100%ig richtig gewesen ist?
Also die Angst vor der Reaktion des Arbeitgebers ist es die aus einem Betriebsrat einen "guten" Betriebsrat macht? Ein Betriebsrat wird dadurch "gut" dass er sich nicht der "Häme" des Arbeitgebers aussetzen will? Heisst das, dass sich das betriebsrätliche Verhalten an der zu erwartenden Reaktion des Arbeitgebers zu orientieren hat?
Und wie verhält sich der "gute" Betriebsrat dann wenn er im Falle des Widerspruches oder der Bedenken mit der Häme des Arbeitgebers rechnen muss?
Erstellt am 25.03.2019 um 11:41 Uhr von Challenger
Zitat Conny : AG hat nun eine Kündigung ausgesprochen per 31.03.06
1. Wann ist die Wochenfrist abgelaufen ?
2. Wann wurde die Kündigung schriftlich ausgesprochen ?
Erstellt am 25.03.2019 um 11:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"1. Wann ist die Wochenfrist abgelaufen ?
2. Wann wurde die Kündigung schriftlich ausgesprochen ? "
Vor vermutlich ca. 13 Jahren. Das dürfte doch genau genug sein?
Erstellt am 25.03.2019 um 14:41 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng : Vor vermutlich ca. 13 Jahren. Das dürfte doch genau genug sein?
Dummes Zeug
Erstellt am 25.03.2019 um 15:06 Uhr von celestro
"Dummes Zeug"
dass das Thema von 2005 ist, ist dummes Zeug?
Erstellt am 25.03.2019 um 15:46 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Dummes Zeug"
Hmmmm... Ich finde den Rechenfehler nicht.
Es ist aber auch nicht völlig auszuschließen dass diese geniale Mickeymaus-Software mit der dieses Forum betrieben wird den einzelnen Benutzern unterschiedliche Beiträge zeigt, oder auch nicht zeigt, abhängig von Browser, Tidenhub und Trump im dritten Querulanten.
Mit viel Glück werden dann nach dem Brexit allen Teilnehmern die gleichen Beiträge und diese in einer nachvollziehbaren Reihenfolge angezeigt. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Dürfte ich als Verbesserungsvorschlag anregen dass man als Benutzer angeben darf, wessen Beiträge einem nicht mehr angezeigt werden?
Erstellt am 25.03.2019 um 16:55 Uhr von Challenger
Zitat Conny : AG hat nun eine Kündigung ausgesprochen per 31.03.06.
Wir als BR sollen Stellung nehmen. .............. ,verlangt der AG von mir eine Stellungnahme nachzureichen. Darf er das eigentlich,da die Frist von einer Woche abgelaufen ist.
Hallo Pjöööng,
meine Fragen machen durchaus Sinn. Denn wenn die Kündigung vor Ablauf der Wochenfrist schriftlich vom AG ausgesprochen wurde, ohne das eine abschließende Stellungnahme des BR beim AG eingegangen ist, kann sich der AG die Kündigung in die Haare schmieren. Die Kündigung wäre schlicht rechtsunwiksam.
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Verdammte Scheiße. Das mit dem Datum ist mir erst jetzt aufgefallen. Ich hatte dies heute Morgen in meiner email vom " BR-Forum: Neuer Beitrag " erhalten. Wer rechnet denn mit sowas aber auch----))))
Sorry Pjöööng, war natürlich kein dummes Zeug.