Hallo auch zusammenn...
Kann ein Vorgestzter von einem Mitarbeiter verlangen, auf den abendlichen Besuch von Lokalen zu verzichten, wo mit reichlich Knoblauch gekocht wird? Der Koblauchgeruch würde Kunden und Kollegen belästigen. Der Mitarbeiter solle gefälligst solche Lokale nur am Wochenende besuchen. Oder ist der Knoblaugenuss vom Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gedeckt?