Ich habe zum 01.09.2005 meinen Arbeitsplatz gewechselt, wobei beide Krankenhäuser nach dem damalig noch geltenden BAT vergütet haben und ich in beiden Häuser zum 01.10.2005 in den TVÖD übergeleitet wurde.
Für den Wechsel zu dem neuen Arbeitgeber habe ich seit dem 01.09.2005 Sonderurlaub für eine Dauer von 2 Jahren von meinem vorherigen Arbeitgeber erhalten.
Bei der diesjährigen Weihnachtsgeldvergütung hat mein derzeitiger Arbeitgeber nur anteilig seit dem 01.09.2005 vergütet. Habe ich Anspruch auf weitere anteilige Vergütung des Weihnachtsgeldes durch den vorherigen Arbeitgeber, da ich nicht gekündigt habe, sondern beurlaubt wurde.