Wir arbeiten in einer einzelhandelfiliale und der AG setzt über einen werkvertrag fremdarbeiter ein, die z.b. ware verräumen.

wie sich nun allmählich herauskristallisiert, verstösst die fremdarbeit fa. vermutlich gegen das arbeitszeitgesetz.
Sie verlangt von ihren ma doppelschichten sprich überstunden, die sie dann noch nicht mal bezahlt oder sonstwie ausgleicht, sondern als selbstverständlich zur erhaltung des arbeitsplatzes deklariert.
nach dem motto, wem das nicht gefällt,darf gehen.

Was können wir als BR dieser Filiale konkret unternehmen?