Erstellt am 28.11.2005 um 18:21 Uhr von BMW
Hallo anni
Es kommt darauf an was euer Manteltarif dazu her gibt, ist in diesem nicht verankert das waschen oder umkleiden zur Arbeitszeit gehört dann sieht es schlecht aus .
Gruß BMW
Erstellt am 28.11.2005 um 20:36 Uhr von Ramses II
anni,
das hängt davon ab ob das Umziehen zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehört (eher selten der Fall) oder der AG die Arbeit so organisiert hat, dass das Umziehen zwingend während der Arbeitszeit zu erfolgen hat.