Erstellt am 28.11.2005 um 10:25 Uhr von Frank B.
Was soll das?
Erst Briefwahl machen und dann noch mal wählen?
Wenn die Stimme abgegeben ist, ist Feierabend!!!
Man kann dann seine Stimme nicht nochmal zurückholen. Geht sowieso nicht, da der Briefumschlag immer gleich ist und man von aussen nicht erkennen darf, wer ihn abgegeben hat.
Gewählt ist gewählt!
Erstellt am 28.11.2005 um 10:33 Uhr von Kölner
Absurde Gedanken und Fragen werden hier geäußert...
"Ich habe mich bei der letzten Bundestagswahl verwählt, kann ich meine Stimme noch einmal wiederhaben?"
Erstellt am 28.11.2005 um 20:52 Uhr von Ramses II
Frank B.,
Du solltest ruhig mal die Erfahrung machen im Wahlvorstand mitzumachen.
Meines Erachtens spricht nichts dagegen diesen Kollegen an der Urne wählen zu lassen. Solche Dinge sollten bei der Vorbereitung der Wahl im Wahlvorstand besprochen werden und ein entsprechender Beschluß gefasst werden.
Der Wähler ist über die Folgen seiner Entscheidung zu belehren.
Was an dem Gedanken absurd sein soll werde ich hoffentlich noch erfahren...
Erstellt am 28.11.2005 um 21:43 Uhr von Bomber
@ Ramses II
Symz 1 schreibt :BR-Wahl: Geht Urnenwahl vor Briefwahl, d.h. wenn ein Arbeitnehmer bereits
Briefwahlunterlagen erhalten hat und seine Wahlunterlagen als Rücklauf im
Wählerverzeichnis gekennzeichnet sind, darf dieser Wähler sein bisher ausgeübtes Wahlrecht durch erneute Ausübung von Urnenwahl revidieren?
Du schreibst du würdest es zulassen !!
Ich verstehe den Beitrag so das der Kollege per Briefwahl schon gewählt hat, wenn er nun an der Urne noch einmal wählt hat er doch zwei Stimmen abgegeben. Wenn sein Briefumschlag (Wahlumschlag) ihm aber ungeöffnet ausgehändigt (zurückgegeben) werden kann verstehe ich deine Argumentation. Aber stehen da wirklich Absendernamen auf den Wahlumschlägen ;-)
Erstellt am 28.11.2005 um 22:03 Uhr von Silke
Die Briefwahlunterlagen werden erst nach Schließung des Wahllokals geöffnet. Neben dem geschlossenen Umschlag mit dem Stimmzettel liegt dem Brief eine Erklärung des jeweiligen Wählers bei. Daher ist er sehrwohl zu identifizieren. Ist der Wähler bereits an der Urne persönlich erschienen und hat gewählt, wird der per Post geschickte Umschlag nicht mehr berücksichtigt. Der Umschlag wird ungeöffnet zu den Wahlunterlegen geheftet.
Prinzipiell geht Urnenwahl vor Briefwahl!
Erstellt am 28.11.2005 um 22:13 Uhr von Ramses II
Silke,
Du bist ein Lichtblick in dieser Wüste! ;-)
Erstellt am 28.11.2005 um 22:42 Uhr von Bomber
@
Silke
Wenn es so ist dann Danke für die Aufklärung !!
wie ich ja schon geschrieben habe verstehe ich RamsesII Argumentation und Sichtweise. Hatte halt gedacht das der Wahl Umschlag als Rückläufer in die Wahlurne gehört und deshalb nicht mehr identifizierbar wäre. Mein Lehrgang für den Wahlvorstand beginnt im Januar
Erstellt am 28.11.2005 um 23:00 Uhr von Ramses II
Erstellt am 04.12.2005 um 13:48 Uhr von nixlos
Wer darf denn die Briefwahlunterlagen entgegen nehmen nur der Wahlvorstand oder auch der BR der nicht mit im Wahlvorstand ist?
nixlos
Erstellt am 04.12.2005 um 14:40 Uhr von Ramses II
Selbstverständlich nur der Wahlvorstand!