BR-Wahl: Geht Urnenwahl vor Briefwahl, d.h. wenn ein Arbeitnehmer bereits
Briefwahlunterlagen erhalten hat und seine Wahlunterlagen als Rücklauf im
Wählerverzeichnis gekennzeichnet sind, darf dieser Wähler sein bisher
ausgeübtes Wahlrecht durch erneute Ausübung von Urnenwahl revidieren?