Erstellt am 24.11.2005 um 11:04 Uhr von viktor
Ich denke, hier gilt der § 77 Abs 1 Satz 1 BetrVG. (Sofern nichts anderes vereinbart ist) führt der AG die Vereinbarungen durch und trägt hierfür auch die Verantwortung.
Es gehört lediglich zu den allgemeinen Aufgaben des BR (§ 80 BetrVG) "darüber zu wachen", dass die BV's eingehalten und angewandt werden.
Im allgemeinen ist es ja schon im Interesse des BR, dass Vereinbarungen mit ihm auch eingehalten werden. Er muss den AG halt auffordern dafür zu Sorgen, dass Vereinbarungen eingehalten werden und notfalls auch das Arbeitsgericht bemühen. Selbst legt der BR aber keine Hand an.
Erstellt am 22.11.2006 um 12:28 Uhr von Burlington
Was ist wenn es eine GBV gibt, die nicht eingehalten wird? Kann der BR am Standort als Druckmittel die GBV kündigen?
Erstellt am 22.11.2006 um 12:37 Uhr von waschbär
> Burlington,
äh ? wie meinst du das > Eine BV Kündigen ? von BR Seite aus ????? Warum sollte der BR eine BV Kündigen welche zur verbesserung der Arbeit des AN mit GF abgeschlossen wurde Kündigen ???
Das macht zu meisst nur der AG/GF !!!!
Eine BV einhalten bzw dafür zu sorgen DAS ist eine aufgabe vom BR !!!! Habt ihr d. keine Schlussklausel in der BV z.B bei nicht Einhaltung Strafgeld ???