Hallo!

Die Schwerbehindertenvertretung in unserem Betrieb ist auch
Ersatzmitglied des Betriebsrats.
Gar nicht so selten rückt sie nach.
Eine Kollegin aus unserem Betriebsrat kennt jemanden, der lange Zeit
Schwerbehindertenvertretung und auch Betriebsratsmitglied war.
Er meint, es müsste jedesmal eine Entscheidung vor der
Betriebsratssitzung getroffen werden, ob sie nun als
Schwerbehindertenvertretung oder Betriebsratsmitglied da ist; beides
gleichzeitig ginge nicht; ohne diese Entscheidung seien Beschlüsse
anfechtbar.
Ich dachte, sie könnte die doppelte Rolle spielen; bisher habe ich
nichts gegenteiliges gelesen; ich sehe auch gar nicht, wie dann ein
weiteres Ersatzmitglied nachrücken soll.

Kann eineR der ExpertInnen hier im Forum die Frage klären?
Vielen Dank im voraus.
Harry