Erstellt am 23.11.2005 um 08:48 Uhr von Viktor
Auch für GBR-Mitglieder sind Ersatzmitglieder zu wählen. Automatisch sind die Ersatzmitglieder des BR keine Ersatzmitglieder des GBR und könnten aus meiner Sicht nicht einfach zur GBR-Sitzung fahren.
Ich denke, Ihr solltet auf der nächsten Sitzung diesen Tagesordnungspunkz nachholen. Was Dein Bereichsleiter denkt, ist sein Problem und hat mit der Sache nichts zu tun.
Erstellt am 23.11.2005 um 08:54 Uhr von volker
Hallo Conny!
Sind die ordentlichen Mitglieder des Betriebsrates verhindert an einer Sitzung teilzunehmen, werden die Ersatzmitglieder geladen.
Wer ist hier unkollegial? Hätte man Dich rechtzeitig informiert, hättest Du auch Deine Leitung rechtzeitig über die anstehende Sitzung informieren können.
Eine anstehende, beteiligungspflichtige Maßnahme darf der Arbeitgeber erst nach Rückäußerung des BR durchführen. Und eine für die BR-Tätigkeit erforderliche Freistellung ist durch Gesetz gewährleistet.
Gruß Volker
Erstellt am 23.11.2005 um 10:50 Uhr von Conny
Hallo Viktor und Volker,danke für Eure Antwort!
Habe jetzt meine Antwort schwarz auf weiss gefunden,vielleicht interessiert Euch dies auch.
§§47BetrVG bis §53 beschreibt deutlich folgendes:
Ersatzmitglieder des Betriebsrats können nicht zu Ersatzmitgliedern des GBR bestimmt werden.
Deutlicher gehts wohl nicht.Meine BL sollte sich erst mal informieren bevor sie solche Brocken losläßt. Conny