Hallo Forum!Wir haben 2 GBR-Mitglieder,die Eine ist krank und der andere hat Urlaub.Seit 4 Wochen ist die Sitzung bekannt im Betrieb.Jetzt muss ein anderer die Sitzung besuchen das heist eigentlich 2 BR-Mitglieder als Ersatz.Aufgrund der Kurzen Zeit wird denen die Freistellung verwährt vom AG.
Meine Frage: Wo steht im Betriebsverfassungsgesetz das die Freistellung zu erfolgen hat? Kann es nicht finden,weiß aber das es dies gibt. Conny