Erstellt am 21.11.2005 um 14:25 Uhr von Frank B.
Auf jeden Fall! Der §87 Abs.1 Ziff.10/11 dürfte hier zur Anwendung kommen. Mehr Info´s findet man im FITTING in der Kommentierung zum BetrVG.
Erstellt am 21.11.2005 um 17:42 Uhr von Bienche
klar besteht hier eine Mitbestimmungspflicht über die Verteilungsgerechtigkeit. Es kann Dir allerdings passieren (wie bei uns praktiziert) dass der AG sagt, wenn der BR mitbestimmen will, dann gibts eben gar nichts.