Unser Betriebsrat hat gegen unsere Empfehlung, vor die Einigungsstelle zu gehen, einer Beitriebsvereinbarung zugestimmt, wo jeder MA dieser Abteilung durchschnittl. 10.000 €/Jahr weniger bei gleicher Leistung hat und dieses Entgeld Jahr für Jahr dem Unternehmen zur Verfügung stellt. Andere MA des Unternehmen sind davon nicht betroffen. Besteht nicht ein Gleichheitsgrundsatz oder eine Verhältnismäßigkeitprinzip. Was können wir tun? BV ist unterschrieben