Erstellt am 19.11.2005 um 14:01 Uhr von Ramses II
Gerechter,
Deinen Beitrag wird vermutlich niemand verstehen.
Erstellt am 19.11.2005 um 14:59 Uhr von der Gerechte
Inhaltlich nicht verstehen oder daß ein Betriebsrat einer Lohnkürzung von durchschnittlich von 10.000 € pro MA zustimmt?
Erstellt am 19.11.2005 um 17:18 Uhr von Ramses II
Wie ich schrieb: "Deinen Beitrag" wird vermutlich niemand verstehen.
Erstellt am 19.11.2005 um 23:14 Uhr von der Gerechte
Was bedeutet "Deinen Beitrag", vielleicht bin schwer von Begriff oder muß ich zuerst eine Geheimsprache lernen?
Erstellt am 20.11.2005 um 00:06 Uhr von Mumie
Jetzt bin ich auch neugierig:
1.) Was für ein Betrieb ist das?
2.) Wer ist "unsere"?
3.) Was heißt "dem Unternehmen zur Verfügung stellt."?
10000 Euro ist viel Geld. Dafür müssen manche ein halbes Jahr arbeiten.
Erstellt am 20.11.2005 um 07:29 Uhr von der Gerechte
Genau das ist der Punkt. Darf der BR einer solchen neuen Regelung (bis zu 35% weniger variables Gehalt) zustimmen, obwohl die Betroffenen (31 AN) vom BR angehört wurden und empfohlen haben zur Einigungsstelle zu gehen.
zu 3) Dieses nachweißliche Geld (Differenz alte Regelung zu neuer Regelung) ist mit Zustimmung des BR nun für immer weg.(Erreicht vermutlich durch Drohung des AG mit Schließung der Standorte)
Kann man gegen eine solch "erzwungene BV" vorgehen. Ein Termin mit dem BR ist für nächste Woche angesetzt. (Es besteht ein erheblicher Klärungsbedarf unsererseits) Der Beitrag klingt mit Sicherheit für alle etwas komisch, hat sich aber genau so abgespielt und ist z.Zt. leider der Umgang zwischen AG und BR (AN) unter Zuhilfenahme der hohen Arbeitslosigkeit, um Kostensenkungsprogramme jeglicher Art durchsetzen zu können.
Ich glaube dies ist zukünftig nicht nur "mein Beitrag". Ich würde mich über moralische Unterstützung und rege Anteilnahme freuen.
Erstellt am 20.11.2005 um 11:31 Uhr von Akira
Hallo.
Dies kommt mir bekannt vor,auch bei uns versucht man,ach was diese Leute kratzen schon an der Tür.
Man geht da wie folgt vor:
Zone 1: werben der Neuen.
Zone 2: dort werden die Neuen eingearbeitet.
Zone 3: hier ist dann der neue Arbeitsplatz.
Die Neuen (nenne diese jetzt mal so) gehen für einen Stundenlohn von ca.5,67 arbeiten.
Sie haben solch "wasserfeste Arbeitsverträge" an der kein BR rütteln kann,sie sind keine Leiharbeiter!
Unser Gl geht bald in Rente,möchte dies bis dahin verhindern,aber seine Meinung zählt hier nicht.Von der obersten Führung darf er nur noch eins,es klingt hart, er darf nur noch das Leder auf seinem Sessel durchwetzen.
Dem1.) Beitrag entnehme ich folgendes BV zugestimmt, aber noch nicht unterschrieben, ist das richtig.
Dem 2.)Beitrag haben die AN empfohlen zur Einigungsstelle zu gehen.
Solch eine fertige BV hat man uns auch schon mal vorgelegt zur Unterschrift,sage nur der wartet heute noch. Wir hatten damals wegen Minusstunden verhandelt, Ergebniss ein Teil konnte so geregelt werden.Hätten wir diese BV unterschrieben, die uns darauf vorgelget wurde,könnten wir vor keinem Arbeitsgricht bestehen wenn es mal wieder soweit ist.
Hast Du dich mal mit deiner Gewerkschaftsvertretung kurzgeschlossen?
So ganz, blicke ich da immer noch nicht durch sorry!
Erstellt am 20.11.2005 um 13:15 Uhr von Z.Ickig
Unser Betriebsrat hat gegen unsere Empfehlung, vor die Einigungsstelle zu gehen, einer Beitriebsvereinbarung zugestimmt, wo jeder MA dieser Abteilung durchschnittl. 10.000 €/Jahr weniger bei gleicher Leistung hat und dieses Entgeld Jahr für Jahr dem Unternehmen zur Verfügung stellt. Andere MA des Unternehmen sind davon nicht betroffen. Besteht nicht ein Gleichheitsgrundsatz oder eine Verhältnismäßigkeitprinzip. Was können wir tun? BV ist unterschrieben
==> Man kann es gar nicht oft genug sagen: bei Betiebsvereinbarungen ist der § 77 Abs. III des betrVG zu beachten! Dieser enthält ein Verbot.
Der Betriebsrat kann und darf NICHT mit einer Betriebsvereinbarung in Arbeitsbedingungen eingreifen, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden. Das gilt auch für Unternehmen, in denen ein Tarifvertrag überhaupt nciht angewendet wird.
Dass hier die Einkommenshöhe verändert werden soll, spricht dafür, dass die Regelungssperre greift.
Die Betriebsvereinbarung könnte daher unwirksam sein.
Jeder einzelne der betroffenen Arbeitenehmer kann dagegen klagen; die erste Lohn- und Gehaltsabrechnung mit den neuen Bedingungen abwarten, zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und auf Feststellung klagen, dass die BV unwirksam ist und die ursprünglichen Bedingungen des Arbeitsvertrages weiter gelten.
Meines Erachtens müßte der Arbeitgeber hier Änderungskündigungen aussprechen. Über eine BV ist das jedenfalls nicht zu regeln.
Erstellt am 20.11.2005 um 16:47 Uhr von der Gerechte
Danke für die Zuschriften.
Fakt ist. BV ist unterschrieben. Jeder betroffene MA ist für sein Gehalt selbstverantwortlich. Provisionen sind Leistungsentgelte. Änderungen der Leistungsentgelte können nicht erzwungen werden. BR hat unter Druck zugestimmt. AN waren bereit Zugeständnisse zu machen, aber nicht in dieser Höhe. BR hat sich mit dem Thema meines Erachtens nicht genau befaßt und nun den schwarzen Peter im Spiel. Die Auswirkungen und Höhe der Einbußen wurden vom BR so nicht vorhergesehen. Hat einfach riesige Fehler gemacht und sein Recht auf Verweigerung der Unterschrift oder Einigungsstelle nicht ausgeschöpft.
Die Enttäuschung über unseren BR ist verständlicherweise riesengroß. Der BR könnte nun Größe zeigen den Fehler eingestehen und die BV direkt kündigen.
Man hat den BR schön über den Tisch gezogen. Folge der neuen Regelung: Gute Leute wandern ab und der Standort erheblich geschwächt um von jemand Anderem übernommen zu werden. Muß ein AN trotz Zustimmung des BR einer neuen BV bis zu 35% Lohnkürzungen einfach so hinnehmen oder verstößt dies gegen Gute Sitten?
Na dann mal frohe Weihnachten. Schöne Sch.........
Erstellt am 20.11.2005 um 21:54 Uhr von Ramses II
Die Antworten sind doch auf Grund der nur rudimentären Informationen die "der Gerechte" hier gegeben hat reine Kristallkugelleserei.
Meine Erfahrung zeigt übrigens dass Fragesteller die solch stark verkürzte Fragen ohne jegliche Hintergrundinformationen stellen häufig gar nicht an einer eingehenden Antwort interessiert sind, sondern einfach nur ihre Wunschantwort lesen wollen.
Zudem sind die Beiträge von "dem Gerechten" auch noch in sich widersprüchlich. Einmal spricht er von einer Kürzung des variablen Gehaltes um 35 %, dann von 35 Lohnkürzung. Das wäre aber nur dann nicht in sich widersprüchlich wenn das komplette Gehalt variabel wäre (also prinzipiell auch ein Nullgehalt möglich wäre), ein Konstrukt das arbeitsrechtlich vermutlich überhaupt nicht machbar wäre.
@ Z. Ickig: Wenn es sich hier um eine Provision handelt (und danach klingt vieles), dann dürfte eine BV hierüber nicht grundsätzlich gegen den Tarifvorbehalt verstossen.
Erstellt am 22.11.2005 um 20:29 Uhr von der Gerechte
Hallo Z. Ickig, danke für Dein Engagement bzgl. des Problems. Provision ist richtig, wobei sich diese aus 3 Faktoren zu jeweils einem drittel zusammensetzt hatten. Quantitätsprämie, Qualitätsprämie und Führungspunkte (Mittel zur Vermarktung bestimmmter und schlecht verkäuflicher Produkte)die man zb. einfach gestrichen hat.Bei der heutigen Betriebsratsitzung (um ein klärendes Gespräch wurde von uns gebeten) hat sich herausgestellte, daß der BR eine Sache zugestimmt hat, dessen Tragweite (Fehlbetrag siehe Beitrag)nicht so bekannt und natürlich von der GL so nicht gesagt wurde. Es sind erhebliche Fehler bei der KBV gemacht worden, die bei der BV vor Ort durch minimale Angleichungen bei der neuen Matrix nicht mehr zu korrigieren waren.
Die Zahlen wurden von uns dem BR mit der Bitte vorgelegt, die KBV schnellst möglich zu kündigen, um die GL nochmal an den Tisch zu bekommen. Mittlerweiler haben auch die anderen Standorte in der Republik die ersten Gehaltsabrechnungen bekommen und die neue Regelung direkt am Geldbeutel bemerkt. Es brodelt in Deutschland.
Halte Dich auf dem Laufenden.
Grüße der Gerechte
PS: Lieber Ramses II, manchmal ist ein Blick in die Kristallkugel angenehmer, wie die harte Realität.
Ich bleibe am Ball und mache mir gerade über die zukünfte Aufstellung gedanken. Die AG hatten bis jetzt den besseren Sturm und wir eine schlechte Verdeidigung. Also müssen wir die Abwehr verstärken und auf schnell ausgeführte Konter hoffen. Nichts für Ungut, möchte natürlich aus besagten Gründen nicht Alles ans "Schwarze Brett" hängen.
Liebe Grüße
Erstellt am 22.11.2005 um 20:50 Uhr von Ramses II
"manchmal ist ein Blick in die Kristallkugel angenehmer, wie die harte Realität."
Ja, wenn das so ist...
Dann lag ich ja mit meiner Vermutung dass Du Wunschantworten erwartest genau richtig...
Erstellt am 22.11.2005 um 21:04 Uhr von der Gerechte
Lieber Ramses II,
keine Wunschantworten, sondern Unterstützung für unser Vorhaben, damit wir mit Energie an die Sache rangehen können.
Bis demnächst.