In unserem Betrieb wurde Gleitzeit mit einer BV eingeführt. In dieser BV ist geregelt dass die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden (Einführung Stempeluhr). Der AG will nun dass alle Teamleiter des Unternehmens nicht mehr stempeln und sich ihre Arbeitszeit und Freizeit selbst einteilen. Einige dieser Teamleiter hatten am Jahresende auf Ihrem Arbeitszeitkonto 100 und mehr Überstunden, die dann künftig nicht mehr aufgezeichnet werden und unter den Tisch fallen. Nach Anhörung der betroffenen Mitarbeiter sind einige damit einverstanden andere äußerten sich für weiteres stempeln. AG und auch ein Teil des BR sind der Meinung, dass die Teamleiter das selbst entscheiden sollen. Bei der darauffolgenden Teamleiterrunde waren alle Teamleiter dafür nicht mehr zu stempeln. Ich bin der Meinung, dass ich als BR zum Wohle der Mitarbeiter gegenüber dem AG die Pflicht habe die Einhaltung der BV zu fordern auch wenn die betroffenen Teamleiter sich anders geäussert haben. Was für einen Sinn macht eine BV, die vom AG nicht gekündigt und neu verhandelt wird aber auch nicht eigehalten wird? Ich sehe keinen Sinn mehr in meiner Tätigkeit als BR und möchte mit sofortiger Wirkung aus dem Gremium austreten. Kann ich das?