Erstellt am 20.11.2005 um 00:54 Uhr von ProfNase
Hallo,
BetrVG § 78 heißt es:"Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden"
Berichtigt mich, wenn ich mit diesem Paragraphen falsch liege...
Wenn euer BR aus drei Personen besteht, wie kann dann einer allein handeln....?
Erstellt am 20.11.2005 um 00:58 Uhr von TigerKarat
Nun, ein Betriebsratsmitglied, (1. Vorsitzende) ist im Urlaub und er ist der Stellvertreter. Somit sind nur noch 2 da und er macht es im alleingang. Aber was kann ich machen??? Ich hab ihn schon darauf aufmerksam gemacht, und trotzdem ....
Erstellt am 21.11.2005 um 07:55 Uhr von Frank B.
Dann seit ihr nicht beschlussfähig! Es ist das entsprechende Ersatzmitglied zu laden und nicht einfach eins gegen eins. Hier scheint sich ja der Stellvertreter doch einiges rauszunehmen. Ich würde sogar soweit gehen, das du ihm mal den §23 Abs.3 BetrVG unter die Nase hälst.
Erstellt am 21.11.2005 um 16:00 Uhr von TigerKarat
Das habe ich schon und eine Nachricht ist auch schon an die 1. raus. Nein Beschlussfähig sind wir nicht, das weiß ich . :) Aber Danke für 78:)