Hallo,

unser Arbeitsgeber möchte eine ehemalige Kollegin die vor. ca. 2 Jahren einmal bei uns einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, wieder einstellen. Sie soll, da der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, erneut einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten.

Nun meine Frage ist es zulässig, dass sie wieder einen befristeten Vertrag erhält ?

Im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge steht ja im § 14 Abs. 2, dass Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Im Absatz 3 allerdings: Die Befristung ist nicht zulässig, wenn zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher enger sachlicher Zusammenhang ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsverträgen ein Zeitraum von weniger als sechs Monaten liegt.

Vielen Dank für Eure Antworten