Erstellt am 18.11.2005 um 08:55 Uhr von viktor
wenn der AG es als günstiger ansieht, die Kleidung selbst zu reinigen, als Zuschüsse zu zahlen und Verluste vermieden werden können - warum sollte er das nicht so machen können?
Erstellt am 18.11.2005 um 09:03 Uhr von Conny
Hallo Viktor! Danke für deine Antwort, ich vergaß zu erwähnen, das die A-Kleidung auch trotz des Zuschlages im Betrieb gewaschen werden musste., und ich vergaß,das die A-Kleidung von der Wäscherei nicht repariert wird.Keiner traut sich diese mit nach Hause zu nehmen. Conny
Erstellt am 18.11.2005 um 09:16 Uhr von viktor
Wer repariert dann? Lauft Ihr dann in zerrissenen Sachen rum? Ich denke, ein Klärungsbedarf zwischen AG und BR.
Trotzdem meine ich, dass der AG verlangen kann, das die "Betriebsmittel" im Betrieb verbleiben.
Erstellt am 18.11.2005 um 09:21 Uhr von Conny
Da hast Du vollkommen Recht, aber soweit ist es nocht nicht, da halt jeder heimlich mit mulmigen Gefühl natürlich die Sachen repariert zu Hause. Nur kann dies kein Dauerzustand sein---Eine Klärung ist sicher Notwendig. Conny
Erstellt am 01.12.2005 um 22:21 Uhr von thommy
in der GUV2106-R (früher Unfallverhütungsvorschrift) ist geregelt, dass die persönliche SChutzausrüstung (PSA) dazu gehört auch die Kleidung der Pflegekräfte im Altersheim, vom AG zu stellen, zu reinigen und zu reparieren ist
Erstellt am 02.12.2005 um 05:11 Uhr von Conny
Danke Thommy! Jetzt weiss ich endlich wo ich nachschauen muss und kann dem AG dies vorlegen. Es ist immer schwierig dem AG ohne Gesetze etwas durchsetzen zu wollen. Conny