Erstellt am 17.11.2005 um 12:06 Uhr von Frank B.
Er hat den gleichen Kündigungsschutz wie alle BR´s. Der gilt aber nur so lange das Ausbildungsverhältnis geht, mit Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist auch die Mitgliedschaft im BR zu Ende. Sollte aber irgendein AZUBI mit der gleichen Ausbildung übernommen werden, kann das BR- Mitglied verlangen an dessen Stelle übernommen zu werden.
Erstellt am 17.11.2005 um 12:22 Uhr von packer
moin frank,
und was ist, wenn der andere ein jav vetreter ist?
das würde mich mal interessieren...
gruß,
packer
Erstellt am 17.11.2005 um 12:36 Uhr von Frank B.
Dann hat sich die Frage von selbst erledigt, weil dann der BR der JAV gleichgestllt sind, da spielt auch die längere Amtszeit des BR keine Rolle!