Erstellt am 16.11.2005 um 22:06 Uhr von ola!
soweit ich weis wird der ja nur angefordert, nicht eingestellt.
Seinen Arbeitsvertrag hat er ja bei der Verleichfirma.
Erstellt am 17.11.2005 um 07:23 Uhr von Frank B.
Er wird zwar nicht direkt eingestellt, aber der Leiharbeitnehmer unterliegt auch dem Mitbestimmungrecht des BR nach §99 BetrVG!
Mit der Änderung des AÜG zum 01.01.2004 wurde eine zeitliche Beschränkung aufgehoben, vorher waren 12 Monate. Demzufolge kan er zeitlich unbegrenzt eingesetzt werden.