hallo kollegen,

wir waren bis vor zwei wochen ein dreiköpfiger br. jetzt ist nach ausscheiden der kollegin, wir haben keine nachrücker, die frage inwieweit wir jetzt schnellstens eine br-wahl ansetzen können.
das vereinfachte wahlverfahren ist aus sicht unserer gl kein problem. können wir das wahlverfahren jetzt aber überhaupt noch einstufig machen, d.h. gilt für uns überhaupt noch der § 16 oder haben wir jetzt den §17 BetrVG am laufen? eine ordentliche BR versammlung ist doch jetzt gar nicht mehr möglich, oder? Versehen wir unser amt jetzt weiter bis zur abgeschlossenen neuwahl?

hilfe hilfe :))

danke im vorraus für eure hilfe!

gruß,
Packer