Erstellt am 13.11.2005 um 17:16 Uhr von mike
Der klassische Mitbestimmungsfall. Das muss der Arbeitgeber mit dem BR regeln. Ich würde eine Betriebsversammlung einberufen in dem der Arbeitgeber die Perspektiven aufzeigt. Dann würde ich den AG aus der Betriebsversammlung "rausschmeissen" und das Thema mit der Belegschaft diskutieren.
Eine Betriebsvereinbarung würde ich auf jeden Fall abschließen. Ich persönlich würde mich eher auf mehr Stunden einlassen als auf die anderen "Alternativen". Aber das auch nur auf einen begrenzten Zeitraum.
Weil wenn ein Betrieb einmal solche Forderungen aufstellt, kränkelt er eh schon wirtschaftlich.
Erstellt am 13.11.2005 um 20:18 Uhr von ferdi
Da kann ich nur mit einen Nein antworten.
Ich komme auch aus dem Gesundheitswesen.
Wenn die Situation labil ist kommt es zu Stundenkürzungen oder gar zu Kündigungen.
Dein AG möchte sich auf Eure Kosten eine goldene Nase verdienen.
Wenn er Euch auf 40 Stunden raufsetzen will ist doch Arbeit da. Richtig wäre eine Teilzeitkraft einzustellen, aber das sind ihm zuviel Lohnnebenkosten.
Erstmal gilt was im Arbeitsvertrag steht. Wenn die AN nicht einverstanden sind bedarf es bei Stundenerhöhung oder -kürzung einer Änderungskündigung.
Wenn ein Betrieb im Gesundheitswesen solche Forderungen aufstellt, kränkelt er mit Sicherheit nicht.
ferdi
Erstellt am 13.11.2005 um 20:44 Uhr von Ramses II
Kollegen,
wer hier fundiert mitdiskutieren will sollte doch wenigstens den § 77 (3) BetrVG kennen.
Der BR ist gar nicht befugt hierüber mit dem Arbeitgeber zu verhandeln!
Erstellt am 13.11.2005 um 21:28 Uhr von jochen
im prinzip ist das richtig, aber was ist wenn der
arbeitgeber nicht im unternehmerverband ist?
Erstellt am 13.11.2005 um 21:34 Uhr von Ramses II
Auch das ändert nichts an der gesetzlichen Lage.
Erstellt am 14.11.2005 um 07:07 Uhr von Frank B.
Wie Ramses II richtig sagt, diese Angelegenheit steht unter Trifvorbehalt nach §77 Abs. 3 BetrVG!!!
Wenn ihr was dagegen unternehmen wollt müßt ihr in die Gewerkschaft und einen Tarifvertrag notfalls erzwingen, alles andere entbert jeder Gesetzesgrundlage!
Erstellt am 14.11.2005 um 09:29 Uhr von viktor
Ramses II Worte kann ich nur unterstreichen. Ergänzend solltet Ihr die Kollegen davor warnen, dass der AG möglicher Weise durch individuelle Vertragsänderungen die Arbeitszeitverlängerung zu erreichen. Also nichts unterschreiben.
Und wendet Euch an die Gewerkschaft (ob der AG in einem Verband ist, ist zunächst einmal unwichtig)