Am 01.05.05 schloss ich einen 2 monatigen Praktikumsvertrag mit einer Firma ab der (jedenfalls offiziell ) vom Arbeitsamt vermittelt war. In der Zeit bezog ich weiter Arbeitslosengeld.
AB 28.06.05 wurde ich in Festanstellung übernommen.
Nun möchte ich mich zur Betriebsratswahl (am 14.12.05) als Kandidat aufstellen lassen. Dies wird vom Wahlvorstand höchstwahrscheinlich abgelehnt, da die Praktikumszeit nicht als Betriebszugehörigkeit gerechnet wird, und ich somit nicht die geforderten 6 Monate erreiche. Ist das tatsächlich vom Gesetz so geregelt ?