Wie ist das wenn der Betriebsrat selber eine Änderungskündigung bekommt ? Ich arbeite in einer kleinen Gliederung eines Konzernes am Standort X und soll evtl. per Änderungskündigung (anders geht's ja nicht) an Standort Y versetzt werden.

Muss der AG sich die Zustimmung vom Arbeitsgericht einholen? Weil ich werde ja selber nicht meine eigene Ä-Kündigung gutheißen (bin ein 1-köpfiger BR).

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass mein "derzeitiger Einsatzort" der Standort X ist.