Erstellt am 14.11.2005 um 09:45 Uhr von viktor
So ist es. Du teilst dem AG Deine ablehnende Haltung mit und der muss zum Gericht (wünsch ihm viel Glück und nimm Dir einen Fachanwalt)
Erstellt am 14.11.2005 um 10:04 Uhr von mike
Wie ist das mit dem Kündigungsschutz und der sozialen Auswahl? Es gibt einen Kollegen, der ledig ist, kein Kind hat und noch nicht so lange im Betrieb ist. Spiel das eine Rolle oder steht der Kündigungsschutz über der ganzen Sache?
Erstellt am 14.11.2005 um 10:09 Uhr von viktor
Ich denke bei Dir gilt in erster Linie § 15 KSchG. Darum ist aus meiner Sicht auch eine Änderungskündigung für den Arbeitgeber wenig erfolgreich.