Erstellt am 11.11.2005 um 19:48 Uhr von Alf
Könnte sein, dass dies bereits als Manipulation eines Dokumentes angesehen wird. Denn die Wahlausschreibung ist ein Dokument. Am besten mal bei der zuständigen Gewerkschaft Rat einholen.
Erstellt am 11.11.2005 um 21:07 Uhr von Ramses II
Wann ist denn die Tipp-Ex Korrektur erfolgt?
Vor oder nach der ersten Stützunterschrift?
Lässt sich das irgendwie nachweisen?
Erstellt am 11.11.2005 um 22:01 Uhr von Hoffarth
Die Liste wurde dem WV eingereicht.
Es fehlte die ausreichende Anzahl der Stützunterschriften.
Die Liste ging an den Listenführer zurück.
Dann fehlten plötzlich Leute auf der Liste, bzw. waren andere Namen drauf, aber mit der richtigen Anzahl von Stützunterschriften.
Ich frage mal ganz dreist und frech (es könnte nämlich so auch gewesen sein) mit der Bitte um Nachsicht für meine Blödheit:
Wenn diese Namensliste - nicht beweisbar - von einem WV korrigiert worden wären, wäre das dann Urkundenfälschung?
Und:
Gibt es der Form halber Grundsätze, ob eine Liste gültig wäre mit Tippex?
Erstellt am 11.11.2005 um 22:10 Uhr von Ramses II
Sorry,
verstehe immer noch nicht, wann das TippEx und die "Korrekturen" auf die Liste gekommen sind.
Meines Erachtens ist es nicht grundsätzlich verboten TippEx bei der Erstellung einer Liste zu verwenden. Allerdings wird es dann möglicherweise sehr schwer nachzuweisen dass die Liste nicht manipuliert wurde.
Erstellt am 11.11.2005 um 22:13 Uhr von Hoffarth
Naja, eben!
Ich meine, dass die Liste entweder vor der gültigen Abgabe beim WV mit TippEx korrigiert wurde (ein anderer Name schimmert übrigens da durch) oder nach gültiger Abgabe und dann durch einen WV manipuliert worden sein KÖNNTE.
Ist denn eine mit Tippex behandelte Liste grundsätzlich gültig - mal ganz ohne den Abgabezeitpunkt zu betrachten?
Wenn der Zeitpunkt entscheidet: Ist das dann Urkundenfälschung?
Erstellt am 11.11.2005 um 22:25 Uhr von Ramses II
Der Listenführer wird sich doch hoffentlich erinnern können wer auf der Liste stand? Wenn dann der WV daran etwas geändert hat wäre das damit doch erkennbar.
Wenn der WV an der Liste herummanipuliert ist das meines Erachtens eine Urkundenfälschung für die die WV-Mitglieder strafrechtlich belangt werden können.
Erstellt am 11.11.2005 um 22:33 Uhr von Hoffarth
Das ist wieder nicht so einfach...
Auf der Liste standen die Namen. Der listenführer war zufällig der erste der Liste. Wer da noch alles drauf kam war und ist dem piepegal gewesen.
Ich weiss auch nicht....
Es wäre einfacher für mich, die ganze Liste ungültig mit dem WV erklären zu lassen und fertig. Vor allem wenn das schon mal abgeurteilt worden wäre.
Erstellt am 11.11.2005 um 22:42 Uhr von Ramses II
Selbst wenn solche Urteile geben sollte ist fraglich ob sie auch auf Euren Fall anwendbar wären.
Manches Mal muß auch ein Wahlvorstand Entscheidungen fällen und Rückgrat beweisen.
Erstellt am 11.11.2005 um 22:50 Uhr von Hoffarth
Danke Ramses, das war sehr nett von Dir mir zu helfen. Ich sehe das mit dem Rückgrat ähnlich - allein der Wille ist da, der Mut ist so schwach!
Schade das ein Urteil nict da ist - es wäre so viel einfacher, weil wesentlich weniger an Diskussionen.
Nochmals Danke Ramses - Auch Betriebsrat?
Erstellt am 12.11.2005 um 18:00 Uhr von Devil
Hi!
Ich selbst war Wahlvorstandsv. u. gleichzeitig Listenführer. Wir mußten eine vom AG favorisierte Liste ablehnen, weil sie einen sogenannten unheilbaren Mangel aufwies. Du kannst dir sicherlich vorstellen, was es da für einen Aufstand gegeben hat. U.a. eine Einstweilige Verfügung, die allerdings abgeschmettert wurde, war da noch das angenehmste, was mir u. den restlichen Mitgliedern widerfahren ist.
Um eindeutig ja od. nein zu sagen, fehlen doch einige notwendige Details.
Grundsätzlich muss man folgendes beachten:
Zu unterscheiden habt ihr zwischen heilbaren und unheilbaren Mangel. In diesem Fall war es ein heilbarer Mangel u. damit unter Einräumung einer gesetzlich vorgegebenen Frist, zu beseitigen gewesen.
Bei der Neueinreichung waren aber jetzt einige Kandidaten gestrichen. Somit wäre jetzt zu klären, ob alle Unterstützer davon wußten. Ihr hättet also jeden einzelnen Unterstützer fragen müssen, wen sie (genaue Reihenfolge der Kandidaten) unterstützt haben u. ob sie ggf. ihre beibehalten. Es ist deshalb wichtig, da durch die Streichung sich auch die Reihenfolge der evtl. gewählten ordentl. Mitglieder verschiebt.
Kandidatenliste u. Stützunterschriftenliste sind als ein zusammenhängendes Dokument einzureichen.
Anzeichen, die darauf hindeuten, dass diese Listen bereits einmal getrennt u. anschließend wieder zusammengetackert wurden, sind schon als mangelhaft anzusehen u. genauestens zu prüfen.
Alles nicht einfach, aber die Wahlordnung regelt es hier eindeutig.
Ggf. hättet ihr auch beschließen können, einen Fachanwalt zu fragen u. die Kosten hätte der AG tragen müssen.
Viel Erfolg!
Devil
PS. Unser AG hat anschließend die Wahl angefochten u. der Gerichtstermin ist Ende Nov.05