Erstellt am 09.11.2005 um 14:56 Uhr von viktor
Der GBR-Vorsitzende wird Euch kaum per Handschellen vorführen lassen können. So gesehen brauchen die GBR-Mitglieder von Euch doch einfach nur nicht hingehen (mal abgesehen davon, dass diese gegen ihre Amtspfichten verstoßen). Per Beschluss könnt Ihr sie aber nicht daran hindern hinzugehen, da die GBR-Mitglieder in ihren Entscheidungen frei sind.
Aber was soll eigentlich eine Verweigerungshaltung. Miteinander reden ist das A und O.
Erstellt am 09.11.2005 um 15:40 Uhr von Kölner
Rechtlich gesehen ist ein solcher Beschluss nicht möglich und somit ungültig!
Das wäre so ähnlich, wie der Beschluss, nur zwei statt vier Betriebsversammlungen im Jahr durchzuführen oder nur zu jeder zweiten Betriebsratssitzung zu erscheinen.