Erstellt am 09.11.2005 um 10:52 Uhr von Frank B.
Eigentlich garnicht. Der AG ist zwar vertpflichtet den BR zu informieren, aber wenn er auf Vertraulichkeit pocht, seid ihr nach §79 BetrVG ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Andernfalls hat er gute Karten den BR nach §23 Abs.3 BetrVG vom Arbeitsgericht seines Amtes entheben zu lassen.
Sicherlich ist euer Anliegen gut gemeint, aber man sollte den AG nicht immer überfordern.